Die VHG – Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games mbH ist die neue Verwertungsgesellschaft für die Games-Branche. Künftig können Entwickler und Publisher von Computerspielen eine Vergütung für die gesetzlich erlaubten Privatkopien ihrer Games erhalten. Berechtigte Developer und Publisher können sich kostenfrei beim Portal registrieren und einen Wahrnehmungsvertrag abschließen. Sobald die VHG die ersten Einnahmen über die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) erhalten hat, werden diese jährlich an alle Berechtigten ausgeschüttet.
Grundlage der Vergütungsansprüche ist das Leistungsschutzrecht der Games-Hersteller (§ 94 UrhG). Wird in dieses Recht durch eine vom Gesetz erlaubte Privatkopie (§ 53 UrhG) eingegriffen, ist stellvertretend für die privilegierten Nutzenden von den Herstellern und Importeuren der Geräte oder Speichermedien, auf denen die Privatkopien gespeichert werden, eine pauschale Vergütung zu zahlen (§ 54 UrhG). Beispiele für solche gesetzlich zulässigen Nutzungen sind Screenshots, Let’s Plays und andere Recordings des Spielgeschehens. Die Vergütung für alle Privatkopien wird bislang von der ZPÜ im Auftrag aller Verwertungsgesellschaften eingesammelt. Die Verwertungsgesellschaften verteilen diese Einnahmen entsprechend ihres Verteilungsplans an ihre Mitglieder („Berechtigte“).
Die VHG ist seit dem 9. September 2025 als 14. Verwertungsgesellschaft in Deutschland vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zugelassen worden. Für ihre Tätigkeit gelten die besonderen Bestimmungen des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG). Die Einhaltung dieser Vorgaben wird vom DPMA beaufsichtigt (Pressemitteilung des DPMA).
Rechtewahrnehmung
Jeder Games-Hersteller kann „Berechtigter“ bei der VHG werden, indem er einen Wahrnehmungsvertrag abschließt. Dazu ist eine Registrierung beim VHG-Portal erforderlich. Die Registrierung, der Vertragsschluss und die Meldung der Titel, für die eine Vergütung geltend gemacht wird, erfolgt voll digital. Die jährliche Meldung der Titel kann einzeln oder als csv-Datei erfolgen. Die Registrierung ist kostenfrei und eine Mitgliedschaft als Gesellschafter ist nicht erforderlich. Die Verwaltungskosten der VHG werden über die Einnahmen für die wahrgenommenen Ansprüche gedeckt. Dafür erhält jeder Berechtigte bei der Ausschüttung seiner Vergütung eine Rechnung über die Verwaltungskosten, die von dem Ausschüttungsbetrag einbehalten werden. Die VHG darf keine Gewinne machen, sondern muss alles Einnahmen an die Berechtigten ausschütten. Das wirtschaftliche Risiko für den Betrieb der Gesellschaft trägt als alleiniger Gesellschafter der game – Verband der deutschen Games-Branche.
Die VHG unterliegt neben den allgemeinen gesetzlichen Regelungen den besonderen Vorgaben durch das VGG. Danach gelten für die VHG insbesondere auch weitreichende Transparenzvorschriften. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch das DPMA beaufsichtigt.
Die VHG firmiert als Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Alleiniger Gesellschafter ist der game – Verband der deutschen Games-Branche e.V. Im Sinn des gesetzlich vorgegebenen Mitwirkungsgrundsatz (§ 16 VGG) stimmen bei den Entscheidungen der VHG neben dem Gesellschafter auch immer Delegierte mit ab. Die Delegierten werden von allen Berechtigten auf drei Jahre in der Berechtigtenversammlung gewählt und sie vertreten deren Interessen in der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung als wichtigstem Beschlussgremium der VHG. Daneben berät und beaufsichtigt ein Beirat aus gewählten Branchenvertretern die Geschäftsführung.
Geschäftsführer und alleiniger gesetzlicher Vertreter der VHG ist Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens ist seine für die Ausübung der Geschäftsführertätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit geprüft worden. Zudem gibt er gegenüber der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung jährlich eine persönliche Erklärung über mögliche Beteiligungen an der Gesellschaft, seine Vergütung als Geschäftsführer, mögliche Beiträge als Berechtigter der VHG und seine sonstigen Nebentätigkeiten ab. Die Gesellschaft wird jährlich wie eine große Kapitalgesellschaft von einem Wirtschaftsprüfer geprüft. Die Transparenzberichte werden einschließlich des Bestätigungsvermerks über den Jahresabschluss und der Bescheinigung zum jährlichen Transparenzbericht veröffentlicht.
Beschwerden sind in Textform (z.B. per E-Mail oder Brief) an die Geschäftsführung der VHG zu richten und müssen den Namen und die Kontaktdaten der beschwerdeführenden Person, eine Schilderung des Sachverhalts und die Angabe des Beschwerdegegenstands enthalten. Weitere Informationen dazu sind der Richtlinie für das Beschwerdeverfahren zu entnehmen.
Nachstehend stellen wir zentrale Verträge, Richtlinien und Transparenzdokumente in der jeweils gültigen Fassung als PDF-Dokumente bereit.
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